Die Wechselperiode II für die Saison 2024/25 neigt sich dem Ende zu. Am Freitag, den 31. Januar 2025, endet die Frist für Amateure, während Vertragsspieler noch bis Montag, den 3. Februar 2025, Änderungen in ihrem Spielrecht vornehmen können. Diese Fristen gelten für den Herrenbereich, einschließlich des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2006, sowie für den Frauenbereich, der den älteren B-Juniorinnen-Jahrgang 2008 umfasst.
Für Vereine und Spieler ist es wichtig zu wissen, dass alle Unterlagen und Anträge, die nach diesen Stichtagen eingehen oder online über DFBnet Pass-Online beantragt werden, nicht mehr in die Wechselperiode II einbezogen werden können. Daher ist eine frühzeitige Antragstellung unerlässlich, um sicherzustellen, dass Wechsel oder Spielrechtsänderungen noch berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die nachträgliche Zustimmung zu Spielrechtsänderungen im Aktivenbereich. Diese müssen ebenfalls bis spätestens 31. Januar 2025 vom aufnehmenden Verein über DFBnet Pass-Online beantragt werden. Vereine sollten daher nochmals die Spielrechtsdaten ihrer Neuzugänge sorgfältig überprüfen, da Änderungen außerhalb der Wechselperiode II nicht mehr möglich sind.
Auch bei internationalen Vereinswechseln gilt die Wechselperiode II. Die erforderlichen Unterlagen und der Antrag müssen bis spätestens 31. Januar 2025 über DFBnet Pass-Online eingereicht werden. Auch hier ist eine rechtzeitige Beantragung von großer Bedeutung, um mögliche Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.
Die Wechselperiode II betrifft nicht den Jugendbereich, der jüngeren A-Junioren (ab Jahrgang 2007) und B-Juniorinnen (ab Jahrgang 2009) abwärts. Für Spieler in diesen Altersklassen gelten weiterhin die bekannten Regelungen: Bei Zustimmung des abgebenden Vereins ist der Wechsel drei Monate nach der Abmeldung möglich, ohne Zustimmung verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Vereine und Spieler sind gut beraten, sich frühzeitig mit den Fristen und Anforderungen der Wechselperiode II auseinanderzusetzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.